Die Fährte ist zum einen die Abteilung A bei der VPG-Prüfung, wird aber auch als einzelne Disziplin (FH) geprüft.
In der Fährtenhundprüfung (z.B. FH1) hat der Hund seine Fährtensicherheit auf einer mind. 1.200 Schritt langen und mind. 3 Stunden alten Fremdfährte, die 6 dem Gelände angepasste rechte Winkel ausweisen muss und mind. zweimal von einer frischeren Fremdfährte, eine sogenannten Verleitung, an geräumig auseinanderliegenden Punkten geschnitten wird, zu zeigen. Auf der Fährte liegen in unregelmässigen Abständen 4 mit der Witterung des Fährtenlegers gut versehene Gegenstände, die der Fährtenleger mind. 30 min. vorher in der Tasche trug.
Für den Hund ist die Fährtenarbeit eine wertvolle und seinem Naturell entsprechende Aufgabe. Ein Welpen kann schon früh, etwa ab der 10. Lebenswoche, die ersten Schritte auf der Fährte machen. Gerade Hovawarte zeichnen sich als exzellente Sucher aus. Bis sie dies jedoch auch auf einer Prüfung zeigen können, braucht es sehr viel Einsatz und Zeitaufwand. Für den Zuschauer wie für den alten Hasen ist das Beobachten eines souverän fährtenden Hundes faszinierend. Die Ursache der Faszination liegt wohl in der Leistung, die das “Nasentier” Hund im Gegensatz zum “Augentier” Mensch zu leisten vermag. Kombiniert mit konzentrierter, selbständiger und ausdauernden Arbeit ist der Fährtenhund dann wiederum eine “Augenweide”.
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