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FÄHRTE

​​Für den Hund ist die Fährtenarbeit eine wertvolle und seinem Naturell entsprechende Aufgabe. Ein Welpen kann schon früh, etwa ab der 10. Lebenswoche, die ersten Schritte auf der Fährte machen. Gerade Hovawarte zeichnen sich als exzellente Sucher aus. Bis sie dies jedoch auch auf einer Prüfung zeigen können, braucht es sehr viel Einsatz und Zeitaufwand. Für den Zuschauer wie für den alten Hasen ist das Beobachten eines souverän fährtenden Hundes faszinierend. Die Ursache der Faszination liegt wohl in der Leistung, die das “Nasentier” Hund im Gegensatz zum “Augentier” Mensch zu leisten vermag. Kombiniert mit konzentrierter, selbständiger und ausdauernden Arbeit ist der Fährtenhund dann wiederum eine “Augenweide”.

 

Die Fährte ist zum einen die Abteilung A bei der IGP-Prüfung, wird aber auch als einzelne Disziplin (FPR oder FH) geprüft.

 

Bei einer FPR wird die gleiche Prüfung wie bei der Abteilung A der IGP geführt. Sie kann in den Stufen 1, 2 und 3 geführt werden.

 

Die Fährtenhundeprüfung gibt es in den Stufen IGP-FH1 und IGP-FH2. Bei der Stufe 2 hat der Hund seine Fährtensicherheit auf einer min. 1.800 Schritt langen und min. 3 Stunden alten Fremdfährte, die 7 dem Gelände angepasste rechte Winkel ausweisen muss und zweimal von einer frischeren Fremdfährte, einer sogenannten Verleitung, an geräumig auseinanderliegenden Punkten geschnitten wird, zu zeigen. Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen 7 mit der Witterung des Fährtenlegers gut versehene Gegenstände, die der Fährtenleger mindestens 30 min vorher in der Tasche trug.

Verantwortliche Ansprechpartner für die Fährtenausbildung sind Peter Thome und Petra Rothkamp. Das Fährtengelände befindet sich rings um unseren Übungsplatz oder aber einige Fahrminuten entfernt. Beginn ist immer Samstags um 9 Uhr. Wir möchten die Hundeführer bitten, sich grundsätzlich ein oder zwei Tage vor dem Übungstermin im Forum zu erkundigen, ob die Fährtenarbeiten stattfinden.

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